Fachbereichsrat (FBR)
Dem Fachbereichsrat obliegt die Beschlussfassung über die Angelegenheiten des Fachbereichs, für die nicht die Zuständigkeit des Dekans oder eine andere Zuständigkeit bestimmt ist. Er ist insoweit in allen Forschung, Kunst und Lehre betreffenden Angelegenheiten und für die Beschlussfassung über die Fachbereichsordnung und die sonstigen Ordnungen für den Fachbereich zuständig. Er nimmt die Berichte des Dekans entgegen und kann über die Angelegenheiten des Fachbereichs Auskunft verlangen (§ 28 HG).
Amtszeit:
01.09.2018 bis 31.08.2020
Studierendenvertreter (bis 31.08.2020) :
Simon Bleischwitz
Isabell Harstick
kraft Amt (ohne Stimmrecht):
Prof. Dr. Michael Stricker (Dekan)
Prof. Dr. Erika Schulze (Prodekanin)
Prof. Dr. Yüksel Ekinci (dezentrale Gleichstellungbeauftragte)