Losverfahren
Bitte nutzen Sie innerhalb der Bewerbungszeiträume die entsprechenden Bewerbungsportale für Studiengänge, die zum Sommersemester 2021 starten.
Für den Fall, dass Sie die regulären Bewerbungsfristen für einen Studiengang verpasst haben oder im Auswahlverfahren eines zulassungsbeschränkten Studiengangs nicht zugelassen worden sind, können Sie sich vom 16.01.2021 bis zum 05.03.2021 über das Losverfahren um einen Studienplatz im ersten Fachsemester eines Studiengangs bewerben. Dies ist für maximal sechs Studiengänge möglich. Bitte beachten Sie aber, dass es nur zu einer Auswahl über das Losverfahren kommt, wenn tatsächlich noch freie Studienplätze in dem jeweiligen Studiengang verfügbar sein sollten.
Teilnahme am Losverfahren
Bitte senden Sie für das Losverfahren eine E-Mail (losverfahren@fh-bielefeld.de) mit folgenden Daten:
- Für welchen Studiengang möchten Sie am Losverfahren teilnehmen?
- Wo haben Sie Ihre Hochschulzugangsberechtigung erlangt?
- Name, Vorname,
- Ihre vollständige Postanschrift,
- Ihre Mobilfunk- und/oder Festnetz-Telefonnummer.
Für Masterstudiengänge geben Sie bitte zusätzlich an:
- den Namen Ihres Bachelorstudiengangs inkl. akademischer Bezeichnung
- Ihre Abschlussnote, bzw. aktuelle Durchschnittsnote
- an welcher Hochschule erworben wurde/wird der Bachelor erworben
Speziell für den Master Gestaltung:
- Um am Losverfahren teilnehmen zu können, müssen Sie am Feststellungsverfahren teilgenommen haben. Bitte bestätigen Sie dieses in Ihrer E-Mail.
Für praxisintegrierte Studiengänge geben Sie bitte zusätzlich an:
Daten Ihres betrieblich geeigneten Kooperationsunternehmens, mit dem Sie eine Kooperationsvereinbarung abgeschlossen haben.
Für den
Studiengang Gestaltung gilt:
- Voraussetzung zur Einschreibung ist das Bestehen einer studiengangbezogenen künstlerisch-gestalterischen Eignungsprüfung
Für die Studiengänge Soziale Arbeit und Pädagogik der Kindheit gilt:
- Information, ob und welchem Umfang das dreimonatige Grundpraktikum bereits absolviert wurde
Für alle Studiengänge:
Tipp: Sollten Sie noch keine Rückmeldung im Auswahlverfahren eines zulassungsbeschränkten Studiengangs bekommen haben, können Sie sich zur Sicherheit auch parallel für das Losverfahren bewerben.
Nur im Losverfahren erfolgreiche Bewerberinnen und Bewerber werden schriftlich informiert. Ablehnungen werden für die Losverfahren nicht verschickt und können auch nicht angefordert werden.
Bitte sehen Sie von telefonischen oder Mail-Anfragen zum Stand der Verfahren bzw. zu Ihren Chancen ab.
Studienplatzbörse
Sie können sich auch auf der offiziellen webbasierten Studienplatzbörse der Stiftung für Hochschulzulassung ("Hochschulstart") informieren. Dort werden Studienplätze angeboten, die an deutschen Hochschulen noch zur Verfügung stehen.
Weitere Informationen finden Sie unter www.freie-studienplaetze.de